Spaß mit Facebook

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Alle unsere Produkte haben ein kleines Werbebudget, das auf die eine oder andere Weise sinnvoll genutzt werden will.

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Sandras Bonusgeschichte zu Simbir Elhof war uns Anlass, die Werbemöglichkeit von Facebook zu verwenden. Also den Beitrag etwas aufgehübscht und schnell in einen “Beworbenen Beitrag” umgewandelt. Soweit alles gut. Facebook hat akzeptiert.

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Nun kommt das überraschende Aus. Facebook stoppte die Werbeanzeige:

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Deine Werbeanzeige wurde nicht zugelassen, da das Bild oder die Video-Miniaturansicht zu viel Text enthält, was gegen die Facebook-Werberichtlinien verstößt. Bilder oder Video-Miniaturansichten in Werbeanzeigen dürfen nicht mehr als 20 {7533244fa733e23f61e3628f5dea1da88aeb4e495ec2af5c004fa814c0575887} Text enthalten. Es werden dir Impressionen oder Klicks berechnet, die deine Werbeanzeige erhalten hat, bevor sie abgelehnt wurde.

Du kannst das Bild deiner Werbeanzeige hochladen, um zu sehen, warum es sich um 20 {7533244fa733e23f61e3628f5dea1da88aeb4e495ec2af5c004fa814c0575887} Text handelt, oder den Hilfebereich besuchen.n

Wenn du die Richtlinien im Hilfebereich gelesen hast und der Meinung bist, dass deine Werbeanzeige den Regeln entspricht und genehmigt werden sollte, dann teile uns das bitte mit..

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OK. Das fragliche Bild kann man im vorherigen Newseintrag hier sehen.

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Da so direkt darauf hingewiesen wird, dass man sie kontaktieren soll, haben wir das flugs gemacht. Natürlich auf charmant-arrogante Art, wie man das gegenüber einem Weltkonzern tun sollte, gegen den anzukämpfen man doch eh keine Chance hat:

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Beim Bild handelt es sich um das Cover des Buches. Ich weiß nicht, wie es in den USA ist, aber in Deutschland enthalten Cover nun mal: Titel, ggf. Untertitel, Autor, Verlag.
Aber wenn bei Facebook nicht für Bücher geworben werden darf, dann ist das halt so. Dann geb ich das Geld eben Google.

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Dazu kam dann noch ein Seitenhieb auf diese ewige “Rumduzerei”

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Die Antwort kam prompt, sehr prompt. Binnen Sekunden:

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Hallo Ron,vielen Dank, dass du uns schreibst. Ich helfe dir gerne. Deine Werbeanzeige auf Facebook oder Instagram wurde nicht zugelassen, da sie unserer Richtlinie für Text in Bildern nicht entspricht. Werbeanzeigen dürfen nicht mehr als einen Textanteil von 20 {7533244fa733e23f61e3628f5dea1da88aeb4e495ec2af5c004fa814c0575887} im Bild aufweisen. Du kannst deine Werbeanzeige erneut einreichen, wenn du das Bild austauschst und einen neuen Seitenbeitrag erstellst. Um zu prüfen, ob dein Bild unserer Richtlinie entspricht, lade es hier hoch und lass den prozentualen Anteil an Text in deinem Bild berechnen: https://www.facebook.com/ads/tools/text_overlay Bitte beachte Folgendes, während der Text in deinem Bild berechnet wird: – Logos sind von dieser Richtlinie nicht ausgenommen. Wir empfehlen dir, das Logo als Profilbild für deine Seite zu verwenden, sodass es neben dem Beitrag erscheint, oder dieses ebenfalls bei der 20-{7533244fa733e23f61e3628f5dea1da88aeb4e495ec2af5c004fa814c0575887}-Begrenzung zu berücksichtigen. – Beachte beim Teilen von Links oder Videos, dass du im Herausgeber ein beliebiges bearbeitetes Miniaturbild hochladen kannst, wenn du eine Link-URL postest. Wir empfehlen dir, ein Bild auszuwählen, das nur sehr wenig oder keinen Text enthält. Weitere Informationen zu unserer Richtlinie für Text in Bildern findest du im Hilfebereich: https://www.facebook.com/help/468870969814641/?ref=cr Deine Werbeanzeige wurde zu einem früheren Zeitpunkt genehmigt, damit sie ihr Auslieferungspotenzial nicht verliert. Beachte jedoch bitte, dass eine Werbeanzeige mehreren Prüfungen unterzogen werden kann. Sämtliche Gebühren, die vor Ablehnung der Werbeanzeige angefallen sind, beziehen sich ausschließlich auf Klicks und Impressionen, die die Werbeanzeige erzielt hat, und nicht auf dein gesamtes Budget. Wir bedauern eventuell damit verbundene Unannehmlichkeiten oder Verwirrung. Fandest du unseren Support hilfreich? Teile uns mit, was du denkst: https://www.facebook.com/survey/?oid=388382157932113 Mit freundlichen Grüßen Danke, dass du Facebook kontaktiert hast. Tammy , Ads Team

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Ja, genau in dieser Textwüste. Ohne Umbruch etc.

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Natürlich hat diese aller Wahrscheinlichkeit mittels Script generierte Antwort eine Gegenantwort “verdient”:

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Sehr geehrter Tammy-Bot,

es ist zwar sinnlos, sich mit einem Bot zu streiten, aber ich hab grad Frühstückspause und vielleicht lernst Du ja noch was…
Es ist sinnlos, mir in einer Antwort auf eine Beschwerde das gleiche zu schreiben, wie bereits das, auf was die Beschwerde auslöste. Wir echten Menschen fühlen uns bei so etwas verarscht.

Eine korrekte Antwort wäre gewesen: Wir geben Deinem Protest statt, da bei einem Produkt, das von Natur aus Text enthalten muss, unsere Regel engstirnig und borniert ist.

Die nicht ganz so schöne Alternative wäre: Nein. Wir können Deinem Protest nicht stattgeben, da wir uns immer sklavisch an Regeln halten und nicht ein Jota nach links und rechts abweichen können.

Lieber Tammy-Bot, so wird geantwortet. Alles andere ist nur Zeitverschwendung.

Und jetzt geh bitte zu Deinem Programmierer und lass Dein Programm updaten.

Mit freundlichen Grüßen
ein echter Mensch

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Wir wissen, es ist sinnlos, sich mit Facebook zu streiten, aber Spaß macht es trotzdem.

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… ein paar Tage später …

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Da wie zu erwarten, keine Antwort mehr kam, haben wir uns den Spaß gemacht und Markie Mark, also den Zuckerhügel, direkt angeschrieben, damit er auch a bisserl Spass hat, natürlich auf Deutsch.
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Lieber Mark, keine Ahnung, ob Du wirklich der Mark Zuckerberg bist, der Facebook-Chef, da sich bei Facebook ja jeder so nennen könnte, aber wenn Du es bist, dann beschwere ich mich direkt bei Dir. Eigentlich hasse ich es, einen mir unbekannten mit Du anzureden, aber das ist ja so üblich.

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Also worum geht es: Deine Werberichtlinien sind, mit Verlaub, beschissen. Denn sie verhindern, dass man Werbung über Bücher schalten kann.

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Stichwort: 20{7533244fa733e23f61e3628f5dea1da88aeb4e495ec2af5c004fa814c0575887} Regel. Dumm nur, dass auf Buchcovern immer Titel, Untertitel, Autor und Verlag stehen müssen. Also, Du hast es in der Hand, ändere es bitte! Schönen Tag noch.

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… wird fortgesetzt …

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